Sie möchten als aktives Mitglied an der Gestaltung der POLY teilnehmen oder als Fördermitglied unsere Arbeit einfach nur finanziell unterstützen? Dann schauen Sie doch einfach bei uns vorbei, z.B. bei einer der Vernissagen, bei der Sie mit dem Ausstellenden wie auch Mitgliedern der POLY in persönlichen Kontakt treten können!
Mit der Mitgliedschaft in der POLY für einen geringen, steuerlich abzugsfähigen monatlichen Unkostenbeitrag erhalten Sie den organisatorischen Rahmen und eine attraktive Räumlichkeit für die Realisierung auch außergewöhnlicher Ausstellungskonzepte jenseits des Mainstream. Dabei sind wir — im Gegensatz zu vielen anderen Offspaces — nicht auf eine spezielle Kunstrichtung fixiert, sondern laden ein, die Vielfalt der POLY zu leben und zu bereichern.
Oder schauen Sie doch einfach bei einer unserer Ausstellungen vorbei! Gerne können Sie uns Ihre E-mail Adresse zusenden. Wir informieren Sie gerne zu unseren aktuellen Ausstellungen.
Wir sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Wir sind berechtigt, für Mitgliedsbeiträge
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
(§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Wir sind beim Amtsgericht Karlsruhe im Vereinsregister unter der Nummer VR 2913 als eingetragener Verein (e.V.) eingetragen.
seit August 2016